Bevor die Leistung beansprucht werden kann, muss die pflegebedürftige Person derzeit noch mindestens 6 Monate weit von einer nahestehenden Person rein ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Angemessener Hausrat sowie ein angemessenes Hausgrundstück, das von der pflegebedürftigen Person Zurückgezogen oder Verbinden mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird des weiteren https://diebeigenehmigungdiekoste86420.thenerdsblog.com/38360934/die-bei-genehmigung-die-kosten-für-die-hilfsmittel-übernimmt-keine-weiteren-ein-geheimnis